Dieser Erlaß ist ab dem 01.01.2002 gültig; er löst den sog. MURL-Erlaß vom 30.04.1991 ab.
Der „Link“ führt zum Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen vom 30.11.2001 – Nummer 75 – auf dieser Seite steht der Erlaß als PDF-Datei unter der Seite 1472:
„Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau“ bereit.
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