Seit längerem geplantes Gesetz, mit dem bundeseinheitlich die Verursacher von Bodenbelastungen und Grundstückseigentümer zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Altlasten verpflichtet werden. Auf der Grundlage des Gesetzes können Standards für die Reduzierung des Schadstoffeintrages, die umweltverträgliche Nutzung und für die Sanierung von Böden festgelegt werden. Ein Gesetzentwurf regelt den Schutz des Bodens u.a. als natürliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Gesetzenwurf legt u.a. folgende Pflichten fest:
- Verursacher von Bodenbelastungen und Grundstückseigentümer werden zu Gefahrenabwehrmaßnahmen verpflichtet.
- Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, daß vom Zustand ihres Grundstückes, etwa durch undichte Tanks oder Rohrleitungen, keine Gefahren für den Boden ausgehen.
- Über die Gefahrenabwehr hinaus ist Vorsorge zu treffen, damit auch in Zukunft keine schädlichen Bodenveränderungen entstehen können.
- Bereits bestehende Bodenbelastungen, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, sind zu beseitigen.
Auf der Grundlage von Bodenwerten können künftig gering belastete Flächen aus dem Altlastenverdacht entlassen und einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Bodenwerte geben Investoren Rechtssicherheit und machen die mit Bodenbelastungen verbundenen Risiken kalkulierbarer.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz- BBodSchG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.