Rechtliche Grundlagen

Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das das, was wir nicht tun.

(Zitat von Moliér – französischer Poet)

 

„Nachhaltiges Wirtschaften“

Nur eine intakte Umwelt bildet eine zukunftsfähige Existenzgrundlage für heutige und nachfolgende Generationen. Viele gegenwärtige Produktionsweisen und Konsummuster, wie Sie heute in den Industrieländern noch anzutreffen sind, sind nicht zukunftsfähig, weil sie auf lange Sicht die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens schwer beeinträchtigen oder sogar zerstören. Ohne nachhaltiges Wirtschafen aber gibt es keine Zukunftsperspektive!

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für Industrieländer – wie z. B. Deutschland:

  • Weitgehender Einsatz erneuerbarer Rohstoffe und Energiequellen.
  • Schließung von Stoffkreisläufen zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung.
  • Verringerung des Material- und Energieeinsatzes in Produktion und Produkt.
  • Verlangsamkeit des Stoffflusses durch Reparaturfreundlichkeit, technische Anpaßbarkeit und Langlebigkeit von Produkten.
  • Recycling von Produkten auf einer möglichst hohen Stufe.
  • Umweltverträgliche Entsorgung nicht recyclebarer Produkte bzw. Produktionsrückstände.
  • Vermeidung der Freisetzung von Schadstoffen.
Querverweise sog. Links zu anderen Veröffentlichungen und Gesetzen bieten wir Ihnen nachstehend an:
Wir haben diese sorgfältig ausgewählt, können jedoch keine Garantie auf Inhaltliche Vollständigkeit geben.
Kreislaufwirtschaft / AbfallgesetzGesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen,
KrW-/AbfG vom 27.09.1994, geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
vom 12.9.1996
BundesbodenschutzgesetzGesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten(Bundes-Bodenschutzgesetz- BBodSchG)
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz u.d. Ministeriums Wirtschaft und Mittelstand, Energie und VerkehrAnforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau

Dieser Erlaß ist ab dem 01.01.2002 gültig; er löst den sog. MURL-Erlaß vom 30.04.1991 ab.

Der „Link“ führt zum Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Veröffentlichungen vom 30.11.2001 – Nummer 75 – auf dieser Seite steht der Erlaß als PDF-Datei unter der Seite 1472:
„Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau“ bereit.

 

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